Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Veranstaltungen und Zimmerreservationen im Vadrahem, Hotel und Konferenzzentrum Nordsjögården, S- Järvsö
1. Reservation
Die Reservationsvereinbarung und deren Änderung betreffend Leistungen vom Nordsjögården, werden für uns erst verbindlich, wenn sie durch uns und den Auftraggeber schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt sind. Die konkreten Leistungen richten sich nach der Reservationsbestätigung. Meldet der Gast weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten sich aus der Reservation ergebenden Rechnungsbetrag.
Für Reservierungen die erst am Tag der Anreise erfolgen, ist die Reservierung im Augenblick der Annahme durch den Nordsjögården verbindlich.
2. Option
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist können wir über sämtliche Räume verfügen, sofern nicht eine schriftliche Auftragsbestätigung - gegenseitig unterschrieben - vorliegt.
3. An- und Abreise bei Hotelzimmern
Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag ab 14.00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr zu erfolgen.
4. Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
Der Kunde verpflichtet sich, dem Nordsjögården die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl von Gruppenreisen möglichst frühzeitig, spätestens aber 72 Stunden vor dem Anreisedatum mitzuteilen. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten (gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl), werden mit maximal 5% berücksichtigt. Darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Kunden.
5. Annullierung der Reservation
Absagen von Gruppenreisen und Hotelübernachtungen müssen dem Nordsjögården durch den Auftraggeber möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich durch den Veranstalter abgesagt, verrechnet daer Nordsjögården dem Kunden folgende Annullierungskosten:
A) Gruppenreisen ab 10 Personen(Leistungen = Unterkunft und Verpflegung)
•Absage 30 - 16 Tage vor Anlass: 50% der reservierten Leistungen
•Absage 15 - 08 Tage vor Anlass: 75% der reservierten Leistungen
•Absage 07 - 00 Tage vor Anlass: 100% der reservierten Leistungen
•No-Show: 100% der reservierten Leistungen
B) Einzelreisen bis 10 Personen(Leistungen = Zimmerpreis inklusive Frühstück)
•Absage bis 12.00h am Anreisetag kostenlos möglich
•Absage ab 12.00h bis 18.00h: 50% der reservierten Leistungen
•Absage ab 18.00h: 100% der reservierten Leistungen
•No-Show: 100% der reservierten Leistungen
Reservierte Hotelzimmer (bei Einzelreisen), die nicht bis spätestens 18.00 Uhr am Anreisetag bezogen werden, können durch uns anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde und die Reservation mit einer Kreditkartennummer oder einer Vorauszahlung garantiert ist. Eine Garantie für eine späte Anreise kann auch durch die Firma, welche die Reservation bucht, erfolgen. In diesem Fall muss eine genaue Adresse bekannt gegeben werden.
5.1. Hat der Nordsjögården begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von uns gefährden kann, so ist der Nordsjögården berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.
6. Zahlungsmodalität
Der Nordsjögården ist berechtigt, im Umfang der Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Insbesondere bei grösseren Anlässen oder wenn der Kunde nicht mit dem Veranstalter identisch ist. Ohne andere Vereinbarung stellt der Nordsjögården die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung bzw. das Arrangement in Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen vom Hotel Nordsjögården innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Hotelübernachtungen von Einzelreisenden werden vor der Abreise bezahlt.
Bezahlt die Firma des Gastes die Kosten des Aufenthaltes, so gelten die gleichen Bedingungen wie bei Veranstaltungen.
7. Haftung
7.1. Haftung des Nordsjögården: Der Nordsjögården haftet gegenüber dem Kunden bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt beim Kunden. Die Haftung für leichtfahrlässig verschuldeten Schaden sowie verschuldensunabhängige Haftung ist wegbedungen. Betreffend den von Kunden, vom Veranstalter, von Referenten, Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt der Nordsjögården jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab.
7.2. Haftung des Kunden: Der Kunde haftet gegenüber dem Nordsjögården für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass der Nordsjögården dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.
8. Weitere Bestimmungen
8.1. Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf die Veranstaltung im Nordsjögården bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Nordsjögården
8.3. Abendliche Verlängerungen der Veranstaltung sind nur in vorheriger Abstimmung mit dem Nordsjögården möglich. Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Kunde so frühzeitig als möglich (zwingend aber vor Beginn der Veranstaltung) an den Nordsjögården zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bedingungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist ausschliesslich schwedisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ist die Kommune Ljusdal. Das Nordsjögården ist eine Einzelunternehmung
Järvsö, August 2008